INFAG-CH Statuten
Konferenz der franziskanischen Gemeinschaften der deutschsprachigen Schweiz
STATUTEN
1.
Die interfranziskanische Arbeitsgemeinschaft INFAG umfasst die verschiedenen Gemeinschaften der franziskanischen Familie im deutschsprachigen Raum Europas.
Die INFAG wird aus der Region Deutschland/Luxemburg, der Region Schweiz (INFAG-CH), der Region Osterreich, der Region Südtirol gebildet.
Jede Region hat eine eigene Organisationsform, die ihrer Eigenart entspricht.
Die INFAG-CH organisiert sich als Konferenz der franziskanischen Gemeinschaften der deutschsprachigen Schweiz.
2.
Zur INFAG-CH gehören alle selbständigen franziskanischen Gemeinschaften der deutschsprachigen Schweiz (Generalate, Provinzen, Regionen, selbständige Klöster, Säkularinstitute, Gemeinschaften des Apostolischen Lebens, FG, JFG, FraVivo). Gemeinschaften aus anderen Landesteilen können auf Wunsch Mitglieder werden.
3.
Die Konferenz der INFAG-CH besteht grundsätzlich aus den zuständigen Oberinnen und Obern und deren gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern. Der Vorstand setzt sich zusammen aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und sechs weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Amtsperioden beginnen jeweils mit der Herbstversammlung der durch drei teilbaren Jahre (2004, 2007). In den Vorstand wählbar sind auch Mitglieder einer General-, Provinz- oder Regionalleitung. Dadurch werden sie Mitglieder der Konferenz.
4.
Die INFAG-CH setzt sich folgende Aufgaben zum Ziel:
1. Sie sucht nach Wegen, die franziskanische Spiritualität und Denkart untereinander zu fördern und in der Öffentlichkeit zur Sprache zu bringen.
2. Sie tauscht Erfahrungen und Informationen aus.
3. Sie ergreift und fördert Initiativen im Bereich der Grundausbildung und in der Weiterbildung (Kurse, Exerzitien usw.).
4. Sie fördert die Solidarität untereinander, besonders in Zeiten der Not.
5. Sie pflegt Beziehungen auf nationaler und internationaler Ebene:
1.durch Mitarbeit im Vorstand der INFAG des deutschsprachigen Raumes Europa
2.durch Kontakt zu den franziskanischen Gruppierungen in den anderen Landesteilen
3. im Ermutigen zur Unterstützung von «Franciscans International» (als Nichtregierungsorganisation der UNO)
6. Sie bildet Arbeitsgruppen mit ständigem oder befristetem Auftrag: GFS/FI, Tauteam u.a.).
5.
Die Konferenz versammelt sich einmal im Jahr, in der Regel im Herbst, zu geschwisterlicher Begegnung, Beratung und Beschlussfassung. Sie genehmigt Abrechnung und Budget und legt den Mitgliederbeitrag fest.
6.
Zu Beginn einer Amtsperiode wählt die Konferenz den Vorstand. Scheidet ein Vorstandsmitglied während einer Amtsperiode aus, so wird an der nächsten Konferenzversammlung ein Ersatz gewählt.
7.
Aufgabe der Präsidentin oder des Präsidenten ist es, die Konferenz und den Vorstand einzuberufen und zu leiten.
8.
Der Vorstand hat die Aufgabe:
1. im Kontakt mit der Konferenz die unter 4 angeführten Zielsetzungen konkreter zu verwirklichen,
2. das Mitglied der INFAG-CH im Vorstand der INFAG zu bestimmen,
3. ein Vorstandsmitglied als Kassier bzw. Kassierin zu wählen.
9.
Anfallende Sekretariatsarbeiten werden erledigt durch das Sekretariat der Präsidentin oder des Präsidenten. Ist dies nicht möglich, helfen jene aus, die dazu imstande sind.
10.
Die Arbeit in der INFAG-CH ist unentgeltlich. Falls einzelne Gemeinschaften auf Spesenentschädigung angewiesen sind, kümmert sich die Präsidentin oder der Präsident in diskreter Weise darum und lädt andere Gemeinschaften zur Mithilfe ein.
Revidiert an der 23. Begegnung der Verantwortlichen der franziskanischen Gemeinschaften der Schweiz.
Baldegg, 27. Oktober 2003

